Frühbehandlung

Meistens muss bereits vor dem 9. Lebensjahr mit der Behandlung im Milchgebiss begonnen werden, um z.B. einen Kreuzbiss oder einen offenen Biss zu beheben. So kann die weitere Gebissentwicklung positiv beeinflusst werden.
Es kann auch notwendig sein, rechtzeitig „schlechte Angewohnheiten“ abzustellen. Eine Frühbehandlung ist bei sogenannten Lippen-Kiefer-Gaumenspalten oder anderen angeborenen Anomalien im Hals-Kopfbereich in Kooperation mit einem Universitätsklinikum notwendig.

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